
Förderung und Finanzierung · Stand 27. Oktober 2026
KfW-Kredit, EEG-Vergütung, Steuern und Zuschüsse: Erfahren Sie, was zu Ihrer PV-Anlage passt und was davon zurückgezahlt werden muss.
Stand: 27. Oktober 2026. Sie möchten eine Photovoltaikanlage mit Speicher kaufen und wissen, ob es einen Zuschuss, einen KfW-Kredit oder eine Einspeisevergütung gibt? Hier erklären wir die Unterschiede in einfachen Worten – für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Unternehmen.
| Baustein | Was bedeutet das? | Muss ich es zurückzahlen? |
|---|---|---|
| Zuschuss | Eine Stelle beteiligt sich an bestimmten Kosten. Es gibt Förderprogramme von Ländern, Städten und Gemeinden; Bedingungen und Budgets unterscheiden sich. | Normalerweise nein, wenn die Förderbedingungen erfüllt und alle Nachweise anerkannt sind. |
| KfW-Kredit 270 | Ein Darlehen für erneuerbare Energieanlagen. Damit bezahlen Sie Investition und gegebenenfalls Planung und Einbau. | Ja. Sie zahlen die geliehene Summe und die vereinbarten Zinsen zurück. |
| EEG-Einspeisevergütung | Sie erhalten Geld für Solarstrom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. | Nein. Das ist eine Vergütung für gelieferten Strom, kein Kredit. |
| Steuererleichterungen | Für bestimmte PV-Lieferungen gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Für Einnahmen aus bestimmten Anlagen kann eine Einkommensteuerbefreiung gelten. | Keine Rückzahlung. Es gelten aber genaue Voraussetzungen. |
Die Heizungsförderung mit den Kostengrenzen 28.000 €, 15.000 € und 8.000 € gilt für den Heizungstausch. Diese Beträge sind keine PV-Fördergrenzen. Den Überblick zur Heizung finden Sie im YOOVANO-Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung.
Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kredit 270) kann die Errichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage finanzieren. Je nach Vorhaben können auch Batteriespeicher sowie Planung, Projektierung und Installation berücksichtigt werden. Die KfW nennt eine Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten. Das ist ein Kreditrahmen, kein Zuschuss.
Auch Privatpersonen können grundsätzlich antragsberechtigt sein, wenn ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft wird. Unternehmen und weitere Antragstellergruppen können ebenfalls infrage kommen. Die Bank prüft Bonität, Sicherheiten und den konkreten Antrag. Nicht jede Bank vermittelt den Kredit für jedes private PV-Projekt.
Nur zur Orientierung: Angenommen, Sie leihen 10.000 € für zehn Jahre, zahlen in den ersten zwei Jahren nur Zinsen und danach tilgen Sie den Betrag über acht Jahre. Bei einem frei gewählten Beispielzins von 5 % pro Jahr lägen die Zinszahlungen während der tilgungsfreien Zeit bei etwa 125 € pro Quartal. Danach läge die Rate in diesem vereinfachten Rechenmodell bei ungefähr 381 € pro Quartal. Insgesamt wären es rund 13.195 €, davon rund 3.195 € Zinsen. Das ist weder ein aktueller KfW-Zinssatz noch ein Kreditangebot; die echte Rate hängt vom Bankangebot und Tilgungsplan ab.
Die KfW erlaubt je nach Vorhaben bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung. Während tilgungsfreier Jahre fallen zunächst nur Zinsen an. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss immer den Effektivzins, die Gesamtzahlung, die Zinsbindung und mögliche Kosten bei Sondertilgung.
Wenn Ihre Anlage Strom ins Netz liefert, kann dafür eine EEG-Einspeisevergütung oder bei größeren beziehungsweise anders vermarkteten Anlagen eine Marktprämie gelten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und der gewählten Einspeiseart. Für neue Gebäudeanlagen bis 100 kW gelten im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2026 folgende Werte pro Leistungsstufe:
| Anteil der Anlagenleistung | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Erste 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Leistungsanteil über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Leistungsanteil über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Das sind keine Gesamtpreise für jede Kilowattstunde der ganzen Anlage: Bei größeren Anlagen werden die Leistungsstufen anteilig betrachtet. Die Vergütung gilt nicht unbegrenzt für immer und kann sich für neue Anlagen ändern. Prüfen Sie die für den Tag der Inbetriebnahme gültigen Werte bei der Bundesnetzagentur.
Für die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen und wesentlicher Komponenten – dazu können Module, Wechselrichter und Batteriespeicher gehören – gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Typische Beispiele sind Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden. Das ist keine spätere Erstattung: Auf der Rechnung wird für die begünstigte Lieferung keine Umsatzsteuer berechnet. Für reine Miet- und Wartungsverträge gelten andere Regeln.
Für bestimmte Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen auf Gebäuden gilt eine Einkommensteuerbefreiung. Für Anlagen, die ab 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, nennt die Finanzverwaltung grundsätzlich eine Grenze von bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und zusätzlich eine Gesamtgrenze von 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Bei Mehrfamilienhäusern und WEGs muss geprüft werden, wer die Anlage betreibt und wem Einnahmen zugerechnet werden. Bei älteren Anlagen gelten teilweise andere Grenzen. Die Steuerregel ist kein Zuschuss und ersetzt keine steuerliche Prüfung.
Solarstrom lässt sich besonders gut nutzen, wenn er tagsüber direkt im Haus verbraucht wird. Dazu können Haushaltsgeräte, ein Batteriespeicher, ein Elektroauto, eine Wärmepumpe oder eine geeignete Klimaanlage gehören. Ein Energiemanagement kann Verbraucher dann einschalten, wenn viel eigener Solarstrom verfügbar ist. So sinkt der Strombezug aus dem Netz. Es gibt dadurch aber nicht automatisch einen zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesamte Kombination.
Mehr dazu erklären unsere Ratgeber Heizungsförderung, Wärmepumpe im Altbau, Klimaanlage und Luft-Luft-Wärmepumpe und PV plus Wärmepumpe als Komplettsystem.
Manche Bundesländer, Städte, Gemeinden und Energieversorger fördern bestimmte PV-Projekte oder Speicher. Solche Programme können zeitlich begrenzt sein, unterschiedliche technische Bedingungen haben oder bereits ausgeschöpft sein. Prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes, das Landesförderinstitut und Ihre Kommune. Fragen Sie vor der Bestellung nach der richtigen Antragsreihenfolge: Häufig muss der Antrag vor Auftrag oder Kauf gestellt werden. Eine Förderung darf außerdem nicht einfach doppelt für dieselben Kosten angesetzt werden.
Auch mit Förderung und Kredit lohnt sich ein Blick auf die ganze Rechnung. Break-even heißt: Die Ersparnis durch selbst genutzten Solarstrom und die Einnahmen aus eingespeistem Strom haben die Anschaffungskosten ausgeglichen. Ab diesem Punkt bringt die Anlage rechnerisch einen Überschuss – sofern laufende Kosten, Reparaturen und Finanzierung berücksichtigt sind.
Als Beispiel nehmen wir eine 10-kWp-Anlage mit angenommenen 9.500 kWh Jahresertrag. Für selbst genutzten Strom rechnen wir mit 37 Cent/kWh (BDEW-Haushaltsdurchschnitt 2026). Für die Einspeisung bis 10 kWp verwenden wir 7,70 Cent/kWh bei Inbetriebnahme zwischen 1. August und 31. Dezember 2026. Beide Werte sind Rechenannahmen für diesen Zeitraum; Ihr Vertrag, Verbrauch und Inbetriebnahmedatum können andere Werte ergeben.
| System im Beispiel | Investition | Jährliche Netto-Ersparnis* | Einfache Amortisation |
|---|---|---|---|
| 10 kWp ohne Speicher: 3.000 kWh selbst nutzen, 6.500 kWh einspeisen | 15.000 € | ca. 1.411 € | ca. 10,6 Jahre |
| 10 kWp mit Speicher: 5.000 kWh selbst nutzen, 4.500 kWh einspeisen | 22.000 € | ca. 1.947 € | ca. 11,3 Jahre |
*Nach einer pauschalen Modellreserve von 200 € beziehungsweise 250 € pro Jahr für laufende Kosten. Investitionskosten, Ertrag und Eigenverbrauch sind Beispielwerte und keine Preiszusage. Die vollständige Berechnung und ihre Grenzen finden Sie im YOOVANO-Ratgeber zur PV-Amortisation und zum Speicher.
Ein Kredit kann die Anfangszahlung verringern, verursacht aber Zinsen. Zur Veranschaulichung rechnen wir mit einer vollständigen Finanzierung über zehn Jahre zu angenommenen 5 % Zins pro Jahr. Das ist weder ein aktueller KfW-Zinssatz noch ein Kreditangebot. Beim KfW-Kredit 270 richtet sich der Zinssatz nach dem jeweils gültigen Referenzsatz sowie der Finanzierung über die Bank oder Sparkasse.
| Kredit im Modell | Jährliche Rate (ungefähr) |
Zinsen über 10 Jahre (ungefähr) |
Netto-PV-Vorteil im Jahr 1 |
|---|---|---|---|
| 15.000 € für PV ohne Speicher | 1.943 € (ca. 162 €/Monat) | 4.426 € | ca. 1.411 € |
| 22.000 € für PV mit Speicher | 2.849 € (ca. 237 €/Monat) | 6.491 € | ca. 1.947 € |
In diesen Beispielen übersteigt die Kreditrate den jährlichen PV-Vorteil in den ersten zehn Jahren um etwa 44 € pro Monat ohne Speicher und 75 € pro Monat mit Speicher. Das bedeutet: Die Anlage kann sich über ihre gesamte Nutzungszeit rechnen, obwohl die Rate nicht vollständig durch die jährliche Ersparnis gedeckt wird. Nach Ende der Kreditrückzahlung bleibt der jährliche Netto-Vorteil – wenn die Anlage weiterläuft – bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer. Die tatsächliche Rate, Tilgung und Zinsbindung ergeben sich nur aus dem konkreten Bankangebot.
Wenn Ersparnis und laufende Kosten 20 Jahre unverändert blieben, läge der rechnerische Überschuss nach Abzug der Beispiel-Kreditrückzahlung bei rund 8.800 € ohne Speicher beziehungsweise 10.400 € mit Speicher. Das ist eine vereinfachte Rechenillustration. Sie berücksichtigt keine Reparatur oder Ersatzbeschaffung, keine Veränderung der Erzeugung oder Strompreise und keine individuelle Steuerwirkung.
Für eine genauere Planung vergleicht YOOVANO die Angebote und Verbrauchsdaten. Der Standort-Ertrag lässt sich über PVGIS der Europäischen Kommission modellieren. Offizielle Werte: EEG-Sätze der Bundesnetzagentur, BDEW-Strompreisanalyse und KfW-Kredit 270.
YOOVANO bietet eine verständliche Orientierung und unterstützt bei der Vorbereitung eines Energievorhabens. Dieser Beitrag ist keine Kredit-, Steuer- oder Förderzusage. Förderbedingungen, EEG-Sätze und Bankzinsen können sich ändern. Prüfen Sie vor Antrag, Bestellung und Vertragsabschluss die dann gültigen offiziellen Regeln.