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Modernes Wohnhaus mit Erdwärmesonde, Wärmepumpe und Klimagerät – YOOVANO Ratgeber zur Heizungsförderung

KfW-Heizungsförderung 2026 · Boni und Finanzierung

Wärmepumpen-Förderung 2026: Erdwärme und Klima

Verstehen Sie, wie Zuschuss, Erdwärmepumpe und Klimaanlage zusammenpassen – einfach erklärt, mit Kosten, Boni, Kredit und Rückzahlung.

Stand: 27. Oktober 2026. Diese Seite erklärt die KfW-Heizungsförderung 458 für private Eigentümerinnen und Eigentümer: mit den aktuellen Fördergrenzen, den Einkommensstufen, dem Klimageschwindigkeitsbonus, verständlichen Rechenbeispielen und den wichtigsten Schritten vor dem Heizungstausch. Die Regeln gelten nach dem Stand der offiziellen KfW- und BMWE-Informationen am oben genannten Datum.

Ganz einfach gesagt: Der Staat kann einen Teil der Kosten für eine neue, förderfähige Heizung übernehmen. Wie viel es gibt, hängt unter anderem davon ab, wie viele Wohnungen das Gebäude hat, ob eine förderfähige alte Heizung ersetzt wird und wie hoch das maßgebliche zu versteuernde Haushaltseinkommen ist. Die KfW entscheidet über den Antrag. Eine Förderung ist nicht automatisch garantiert und hängt auch von den geltenden Förderbedingungen und verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

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Die wichtigste Zahl zuerst: 28.000 €, 15.000 € und 8.000 € sind Kostengrenzen

Diese Beträge sind nicht die Förderzahlung. Sie sagen, bis zu welcher Höhe förderfähige Ausgaben bei der Rechnung berücksichtigt werden können. Von diesen anerkannten Kosten wird anschließend ein Prozentsatz berechnet.

Wohneinheit im Gebäude Maximal anrechenbare Kosten
Erste Wohneinheit 28.000 €
Zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 €
Ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €

Beispiele für das ganze Gebäude:

Die 15.000-€-Stufe gilt also für die zweite bis sechste Wohnung im Gebäude. Sie ist bei einer gemeinsamen Zentralheizung nicht davon abhängig, ob gerade diese Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Selbstnutzung ist vor allem für bestimmte Zusatzboni wichtig. Bei einer Maßnahme nur an einer einzelnen Eigentumswohnung kann die Berechnung abweichen; in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus muss die Kostenverteilung nach den KfW-Regeln geprüft werden.

Wie hoch kann der Zuschuss im Einfamilienhaus sein?

Für die folgende einfache Beispielrechnung nehmen wir an, dass die Anlage und die dazugehörigen Arbeiten insgesamt mindestens 28.000 € kosten und diese 28.000 € vollständig förderfähig sind. Dann ist die gesamte erste Kostenstufe ausgeschöpft. Die Beispiele zeigen den möglichen Zuschuss unter den Regeln, die am 27. Oktober 2026 gelten.

Maßgebliches Einkommen ohne Familienzuschlag Einkommensbonus Rechnung inklusive 16 % Klimageschwindigkeitsbonus* Beispiel-Zuschuss bei 28.000 €
30.000 € 40 % 30 % + 40 % + 16 % = 86 %; wegen der Förderobergrenze höchstens 80 % bis zu 22.400 €
40.000 € 30 % 30 % + 30 % + 16 % = 76 % bis zu 21.280 €
50.000 € 10 % 30 % + 10 % + 16 % = 56 % bis zu 15.680 €

*Der Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die drei Beispiele unterstellen außerdem, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin die Wohnung selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzt und alle notwendigen Nachweise vorliegen. Es handelt sich um Beispielrechnungen, nicht um eine Förderzusage. Bei niedrigeren förderfähigen Kosten wird der Zuschuss entsprechend kleiner.

Was ändert sich bei 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €?

Die Fördergrenze für die Gesamtförderung beträgt grundsätzlich höchstens 70 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem maßgeblichen Einkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag bis 50.000 €) kann die Obergrenze bis zu 80 % betragen. Nicht jede Person erhält automatisch den höchsten Prozentsatz.

Wichtig: Gemeint ist nicht einfach das Brutto- oder Nettogehalt

Für den Einkommensbonus zählt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Das steht im Einkommensteuerbescheid. Es ist nicht dasselbe wie das Bruttogehalt oder der Betrag, der monatlich auf dem Bankkonto ankommt.

Für einen KfW-Antrag im Jahr 2026 wird grundsätzlich der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024 herangezogen. Je nach Haushalt zählen die Einkommen der relevanten erwachsenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie ihrer dort gemeldeten Ehe-, Lebens- oder eheähnlichen Partnerinnen und Partner zusammen. Die KfW verlangt dafür passende Steuerbescheide und weitere Nachweise.

Familienzuschlag: ein minderjähriges Kind kann die Einkommensgrenzen verschieben

Lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der selbstgenutzten Wohneinheit, erhöht sich die Einkommensgrenze für die Bonusstufen einmalig um 10.000 €. Einfach gesagt: Für die Einstufung wird der Haushalt so behandelt, als läge sein Einkommen 10.000 € niedriger.

Haushalt ohne minderjähriges Kind Mit mindestens einem minderjährigen Kind Einkommensbonus
bis 30.000 € bis 40.000 € 40 %
über 30.000 € bis 40.000 € über 40.000 € bis 50.000 € 30 %
über 40.000 € bis 50.000 € über 50.000 € bis 60.000 € 10 %
über 50.000 € über 60.000 € grundsätzlich kein Einkommensbonus

Der Familienzuschlag wird nicht für jedes weitere Kind noch einmal addiert. Ein Kind macht außerdem nicht automatisch jede Heizung oder jeden Antrag förderfähig.

Klimageschwindigkeitsbonus: wann zählt die alte Heizung?

Am Stichtag 27. Oktober 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 % der förderfähigen Kosten. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer und nur für die von ihnen selbst genutzte Haupt- oder alleinige Wohnung.

Der Bonus kommt grundsätzlich in Betracht, wenn eine funktionstüchtige der folgenden alten Heizungen ausgetauscht wird:

Einfach erklärt: „Älter als 20 Jahre“ ist bei Gas- und Biomasseheizungen die wichtige Altersregel. Für Öl, Kohle, Gasetagen und Nachtspeicher gelten die genannten Austauschregeln unabhängig vom Alter. Die alte Heizung muss in den erfassten Fällen funktionstüchtig sein und fachgerecht demontiert sowie entsorgt werden. Nach den seit 21.07.2026 geltenden Regeln muss eine neue Biomasseheizung für den Klimageschwindigkeitsbonus nicht mehr mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Nur ihr Alter allein reicht nicht immer aus; weitere technische und persönliche Bedingungen gelten.

Der Bonus ist zeitlich gestaffelt. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung:

Antragstellung Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 %
01.02.2027 bis 31.07.2027 12 %
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 %
01.02.2028 bis 31.07.2028 4 %
Ab 01.08.2028 kein Klimageschwindigkeitsbonus

Die erste Kostenstufe von 28.000 € soll ebenfalls ab dem 1. Februar 2027 und danach alle sechs Monate um 750 € sinken. Wer später beantragt, muss deshalb mit anderen Fördergrenzen rechnen. Die für den Antrag geltenden Regeln immer noch einmal direkt bei der KfW prüfen.

Welche Heizung oder Maßnahme kann gefördert werden?

Die KfW 458 unterstützt in bestehenden Wohngebäuden bestimmte neue effiziente Heizungen und Anschlüsse. Dazu gehören – sofern alle technischen Bedingungen erfüllt sind – unter anderem:

Auch bestimmte notwendige Arbeiten rund um die Heizung, Fachplanung und Baubegleitung können bei Erfüllung der Förderbedingungen zu den förderfähigen Ausgaben zählen. Welche Positionen im konkreten Angebot anerkannt werden, hängt von der Förderregel und der technischen Bestätigung ab.

Das Gebäude muss ein Bestandswohngebäude sein; Bauantrag oder Bauanzeige müssen bei Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Heizungseinbau muss außerdem mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden sein. Die Fachfirma oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte klärt, welche Nachweise und technischen Anforderungen im Einzelfall gelten.

Mehr zur Auswahl und Planung lesen Sie im YOOVANO-Ratgeber Wärmepumpe im Altbau, auf der Seite Wärmepumpe planen und umsetzen und im Überblick zu Energiesystemen. Für Solarstrom und Finanzierung finden Sie hier den PV-Förderleitfaden und den Überblick für WEGs und Hausverwaltungen.

Erdwärmepumpe und Klimaanlage: wie passt die Förderung?

Eine Erdwärme-Wärmepumpe ist eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe. Sie kann grundsätzlich für die Heizungsförderung geprüft werden, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllt und eine förderfähige Heizungsmaßnahme umgesetzt wird. Seit dem 21.07.2026 gibt es keinen eigenen Effizienzbonus mehr nur wegen einer besonders effizienten Wärmepumpe oder eines bestimmten Kältemittels. Die Grundförderung und mögliche Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsboni richten sich nach den normalen Förderregeln. Bei Erdsonden oder Erdkollektoren müssen außerdem Grundstück, Bohr- und Wasserrecht, technische Planung sowie die Anerkennung der Kosten im Förderantrag geprüft werden.

Eine Klimaanlage nur zum Kühlen ist keine Heizungsmaßnahme und erhält nicht automatisch den KfW-Heizungszuschuss. Kann eine reversible Anlage auch heizen, kann sie nur dann als Wärmepumpe infrage kommen, wenn sie überwiegend zum Heizen eingesetzt wird und alle technischen Anforderungen erfüllt. Das BMWE verlangt bei einer Wärmepumpe mit Kühlfunktion, dass mehr als 50 % der Wärmeerzeugung dem Heizen dienen. PV-Strom kann beide Systeme mitversorgen, ist aber kein automatischer zusätzlicher Heizungsbonus. Mehr dazu: Photovoltaik, Speicher und Finanzierung sowie Klimaanlage und Luft-Luft-Wärmepumpe.

Weitere Boni und Änderungen: was gilt – und was nicht?

Bei Solaranlage und Heizung können verschiedene Förderprogramme eine Rolle spielen. Eine Photovoltaikanlage erhält nicht automatisch denselben KfW-Heizungszuschuss wie eine Wärmepumpe. Prüfen Sie die Maßnahmen getrennt und vergleichen Sie die geltenden Programme. Hier finden Sie mehr zu Photovoltaik und Speicher sowie zum Zusammenspiel von Photovoltaik und Wärmepumpe.

Mehrfamilienhaus und WEG: Basisantrag plus mögliche Zusatzanträge

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird für die gemeinsame Maßnahme zunächst ein Basisantrag gestellt. Für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung kann die betreffende Eigentümerin oder der betreffende Eigentümer – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – zusätzlich den Einkommens- und/oder Klimageschwindigkeitsbonus beantragen.

Diese individuellen Boni werden nicht einfach für alle Wohnungen des Hauses ausgezahlt. Sie beziehen sich auf die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung der jeweiligen antragstellenden Person. Wird mehr als eine Wohnung selbst genutzt, kann der Bonus nur für eine Wohnung beantragt werden. Für Zusatzanträge gelten Fristen: Die KfW nennt grundsätzlich spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor Einreichung des Verwendungsnachweises.

Bei einer gemeinsamen Heizung wird der Förderhöchstbetrag anhand der Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt. Bei einer einzelnen Maßnahme im Sondereigentum, zum Beispiel einer Anlage nur für eine Wohnung, kann der auf die Wohnung entfallende Anteil maßgeblich sein. Deshalb sollte eine WEG vor dem Antrag die Kostenaufteilung, Beschlüsse, Zuständigkeiten und Antragsfolge mit Verwaltung, Fachunternehmen und KfW abstimmen.

Zusätzlicher KfW-Kredit: Geld zum Finanzieren, kein Extra-Zuschuss

Die kurze Antwort: Den KfW-Zuschuss 458 müssen Sie normalerweise nicht zurückzahlen, wenn alle Förderbedingungen eingehalten und die Nachweise anerkannt werden. Zurückzahlen müssen Sie nur Geld, das Sie zusätzlich als Kredit leihen. Für den Kredit zahlen Sie das geliehene Geld zurück – plus Zinsen.

Ein Beispiel mit runden Zahlen: Nehmen wir an, Ihre förderfähigen Kosten betragen 28.000 € und Sie erhalten in diesem Beispiel den höchsten Zuschuss von 80 %, also 22.400 €. Der Zuschuss ist kein Darlehen. Von den 28.000 € bleiben zunächst 5.600 € selbst zu bezahlen. Diesen Betrag können Sie aus Ersparnissen zahlen oder – wenn Bank und KfW zustimmen und die Kosten förderfähig sind – ganz oder teilweise finanzieren. Der tatsächliche Zuschuss kann niedriger ausfallen.

Was ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359?

Die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 sind echte Darlehen. Sie können sie zusätzlich zu einer bereits zugesagten KfW- oder BAFA-Förderung beantragen, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird. Beantragt werden sie über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Die Zusage für den Zuschuss darf bei Kreditantrag grundsätzlich höchstens zwölf Monate alt sein. Je nach Fall können bis zu 120.000 € je Wohneinheit und bis zu 100 % der anerkannten förderfähigen Kosten finanziert werden. Das ist eine mögliche Kreditobergrenze, kein zusätzliches Geschenk. KfW-Produktseite und Konditionen.

Der Kredit 358 Plus kommt für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und bestimmte Maßnahmen am Sondereigentum einer WEG infrage, wenn das maßgebliche Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € beträgt. Der Kredit 359 gilt für weitere berechtigte Fälle, darunter bestimmte WEG- und Mehrfamilienhausmaßnahmen. Wichtig: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die bei einem ungeteilten Mehrfamilienhaus oder einer WEG einen eigenen Zusatzantrag für Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus gestellt haben, können laut KfW keinen eigenen Ergänzungskredit beantragen. Bei WEGs gelten außerdem eigene Regeln dazu, wer den Kreditantrag für Gemeinschaftseigentum stellen darf. Die Bank prüft außerdem Bonität und Sicherheiten. Die KfW erläutert die Kreditvoraussetzungen und Antragsregeln.

Was bedeuten Tilgung und Zinsen?

Bei einer endfälligen Variante zahlen Sie während der Laufzeit nur Zinsen und zahlen den gesamten Kreditbetrag am Ende auf einmal zurück. Das kann eine hohe Schlusszahlung bedeuten. Lassen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss den Tilgungsplan mit Monatsrate, Gesamtrückzahlung, Zinsbindung und möglicher Schlussrate zeigen.

Rechenbeispiel: 5.600 € Kredit über 10 Jahre

Dieses reine Rechenbeispiel unterstellt, dass Sie die 5.600 € Restkosten vollständig finanzieren dürfen. Es nimmt einen Kredit mit zwei Jahren tilgungsfreier Anfangszeit und danach 96 gleichen Monatsraten an. Die Zinssätze sind eine Momentaufnahme der veröffentlichten Konditionen zum 29.09.2026, abgerufen am 22.10.2026; KfW-Zinsen werden laufend angepasst und der für Sie geltende Zinssatz wird bei der Zusage festgelegt. Die Rechnung verwendet den Sollzins, keine zusätzlichen Gebühren der Hausbank und gerundete Beträge. Sie ist kein persönliches Kreditangebot. KfW-Konditionen vor Kreditabschluss prüfen.

Beispielvariante Während der 2 tilgungsfreien Jahre Danach für 8 Jahre Insgesamt zurückgezahlt Davon Zinsen
KfW 358 Plus, Beispiel-Sollzins 1,48 % ca. 6,91 € Zinsen pro Monat; der Kredit bleibt 5.600 € ca. 61,89 € pro Monat ca. 6.107 € ca. 507 €
KfW 359, Beispiel-Sollzins 4,53 % ca. 21,14 € Zinsen pro Monat; der Kredit bleibt 5.600 € ca. 69,65 € pro Monat ca. 7.194 € ca. 1.594 €

So liest man die erste Zeile: Sie leihen 5.600 €. In den ersten zwei Jahren zahlen Sie nur ungefähr 6,91 € Zinsen im Monat; die 5.600 € bleiben zunächst offen. Danach zahlen Sie ungefähr 61,89 € im Monat und tilgen damit den Kredit über acht Jahre. Am Ende hätten Sie in diesem vereinfachten Beispiel rund 507 € Zinsen und insgesamt rund 6.107 € zurückgezahlt.

Die beiden Kreditarten haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die 358-Plus-Kondition ist nicht für alle Antragsteller verfügbar. Zinssätze können sich ändern; zusätzlich können Kosten des Finanzierungspartners anfallen. Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszins, den Tilgungsplan und den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen müssen. Die KfW erklärt die aktuellen Kreditbedingungen auf ihrer Produktseite zu 358/359.

Die Reihenfolge zählt: So läuft der Antrag normalerweise

  1. Vorhaben prüfen: Gebäude, alte Heizung, geplante Technik und mögliche Boni mit einem geeigneten Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten besprechen.
  2. Förderfähige Kosten bestimmen: Angebot und Kostenpositionen prüfen lassen. Für den Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag (BzA).
  3. Vertrag richtig schließen: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die von der KfW verlangte aufschiebende oder auflösende Förderbedingung und einen voraussichtlichen Umsetzungstermin enthalten.
  4. Antrag online stellen: Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ stellen und die Förderzusage abwarten.
  5. Arbeiten umsetzen: Erst nach den dafür geltenden Regeln mit den Arbeiten beginnen. Ein Start vor Antragstellung kann die Förderung kosten.
  6. Nachweise einreichen: Nach Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen und gegebenenfalls Einkommens- und Selbstnutzungsnachweise im KfW-Portal einreichen.

Die genauen Vertrags- und Antragsregeln sind wichtig: Eine Förderklausel erst nachträglich in den Vertrag einzufügen reicht laut BMWE nicht. Wer nach der Antragstellung, aber vor der Zusage beginnt, handelt auf eigenes Risiko. Beachten Sie deshalb die aktuelle KfW-Anleitung und lassen Sie sich den richtigen Ablauf schriftlich bestätigen.

Kurze Antwort auf häufige Fragen

Bekomme ich 28.000 € Förderung für mein Einfamilienhaus?

Nein. 28.000 € ist am 27.10.2026 die erste Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. Die mögliche Zahlung ist ein Prozentsatz davon. Bei 80 % wären das höchstens 22.400 €, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und mindestens 28.000 € förderfähige Kosten entstehen.

Gibt es bei 30.000 € Einkommen 40 % oder 30 % Einkommensbonus?

Bei einem maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von genau 30.000 € gilt grundsätzlich die Stufe bis 30.000 €: 40 % Einkommensbonus. Die KfW berechnet das maßgebliche Haushaltseinkommen nach ihren Regeln und Steuerbescheiden; es ist nicht automatisch das Bruttogehalt.

Wie viel Einkommensbonus gibt es bei genau 40.000 €?

Grundsätzlich 30 %. Mit mindestens einem im Haushalt gemeldeten minderjährigen Kind können sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € verschieben. Dann kann bei 40.000 € Haushaltseinkommen die 40-%-Stufe erreicht werden.

Bekomme ich bei genau 50.000 € Einkommen noch einen Einkommensbonus?

Ohne Familienzuschlag grundsätzlich 10 %. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird die Einkommensgrenze verschoben; dann kann ein höherer Bonus möglich sein. Maßgeblich sind die offiziellen Einkommens- und Nachweisregeln.

Muss eine Heizung immer älter als 20 Jahre sein?

Nein. Die 20-Jahres-Regel betrifft Gas- und Biomasseheizungen. Für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen gelten die genannten Austauschregeln grundsätzlich unabhängig vom Alter. Selbstnutzung und weitere Bedingungen sind trotzdem erforderlich.

Kann ein Vermieter den Einkommensbonus beantragen?

Der Einkommensbonus ist für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer vorgesehen. Wer die Wohnung vermietet und selbst nicht dort wohnt, kann diesen persönlichen Bonus grundsätzlich nicht für die vermietete Wohnung erhalten. Die Grundförderung für das Gebäude kann eigenen Regeln folgen.

Ist der Zuschuss garantiert?

Nein. Ein Rechenbeispiel ersetzt keinen Antrag. Förderfähigkeit, technische Bedingungen, Kosten, Fristen, Nachweise und die konkrete Entscheidung der KfW sind maßgeblich.

Was YOOVANO für Sie vorbereitet

YOOVANO hilft dabei, das Vorhaben übersichtlich vorzubereiten: Wir sammeln die wichtigsten Angaben zum Gebäude und zur vorhandenen Heizung, ordnen die nächsten Fragen und bringen Sie mit passenden Fachunternehmen für Beratung und Umsetzung zusammen. Das ersetzt keine Förderzusage und keine individuelle Prüfung durch KfW, Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.

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Quellen und offizieller Stand

Redaktioneller Hinweis: YOOVANO bietet eine verständliche Orientierung und unterstützt bei der Vorbereitung eines Energievorhabens. Diese Informationen sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderzusage. Förderbedingungen können geändert werden. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss und Antragstellung immer die dann geltenden offiziellen KfW-Informationen.